PORTFOLIO
Egal ob Messe, Konzert oder Promotion – miete deine LEDWALL bei uns und setze dein Event perfekt in Szene. Und das Beste: Du kannst flexibel bleiben – ob für einen Tag, ein Wochenende oder länger, bei uns kannst du jederzeit die passende LEDWALL mieten.
Full HD Auflösung: 2112 x 1152 Pixel – gestochen scharf
6000 Nits – sichtbar selbst bei starkem Sonneneinfall
Pixel Pitch: 2,6 mm – perfekt für Messen & Nahsicht
Brillante Farben: modernste RGB-LED-Technik
Outdoor-tauglich: Bei jedem Wetter einsetzbar
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LEDWALL 360 GmbH
An der Halle 400 Nr. 1, 24143 Kiel
Kontakt
LEDWALL 360 GmbH
An der Halle 400 Nr. 1
24143 Kiel
E-Mail: info@ledwall-360.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Verkauf und Vermietung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zum Verkauf oder zur Vermietung von Produkten
zwischen der LEDWALL 360 GmbH, vertreten durch Jan Niklas Breuer und Marvin Kuhlmann (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und nicht an Verbraucher gem. § 13 BGB.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer
Bestellung dar.
(2) Der Kunde bestellt beim Anbieter ein entsprechendes Produkt. Diese Bestellung nimmt der Anbieter durch eine Bestätigung an. Eine Bestellung kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beim Anbieter aufgegeben werden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
(4) Bei Mietverträgen kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt und der Anbieter die Annahme ausdrücklich bestätigt.
Die Bestätigung kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger Lieferkosten. Lieferkosten werden dem Kunden im Bestellvorgang und in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen eintreten, insbesondere durch Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist in zwei Teilzahlungen zu leisten, sofern nicht anders vereinbart. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises ist unmittelbar bei Vertragsschluss fällig. Die verbleibenden 50% des Gesamtpreises sind spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der vollständige Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters.
(3) Erfolgt eine der Teilzahlungen nicht rechtzeitig, ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Der Kunde hat alle durch die Pflichtverletzung entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.
(5) Der Anbieter behält sich vor, weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und Sicherheiten zu verlangen oder bestehende Sicherheiten zu verwerten.
§ 4 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige Lieferadresse anzugeben. Änderungen der Lieferadresse sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den Lieferstellen frei und ohne Hindernisse ist. Für erschwerte Zugänge, Wartezeiten oder Sonderzustellungen können Zusatzkosten entstehen, die im Angebot oder nach Aufwand berechnet werden. Der Anbieter wird den Kunden vor der Durchführung der Lieferung über die entstehenden Kosten informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über mögliche erschwerte Zugänge oder Sonderzustellungen im Voraus zu informieren. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet der Kunde für alle daraus entstehenden zusätzlichen Kosten und Verzögerungen.
(3) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware das Lager des Anbieters verlässt. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Die Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart. Die Lieferfrist beginnt – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Teilzahlungen auf dem Konto des Anbieters.
(5) Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Umstände, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und deren Auswirkungen. Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt und das Ende solcher Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte die Behinderung länger als sechs Monate dauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Sollte der Anbieter in Lieferverzug geraten, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfolgt ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(7) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der fristgerechten Teilzahlungen, voraus. Der Anbieter behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Abschluss des Vertrages Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen und solche Schäden unverzüglich dem Anbieter und dem Transportunternehmen anzuzeigen. Verborgene Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(10)Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 5 Eigentumsvorbehalt beim Kauf
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Anbieters.
(2) Die Übergabe der Ware erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang beider Teilzahlungen auf dem Konto des Anbieters.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständigem Eigentumsübergang ist unzulässig.
§ 6 Mietbedingungen
(1) Der Mietpreis ist in voller Höhe im Voraus zu entrichten. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Sämtliche gemieteten Produkte bleiben das uneingeschränkte Eigentum des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln und sie vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Eine Weitergabe der Geräte an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) Änderungen oder Reparaturen an den Produkten dürfen ausschließlich durch den Anbieter oder durch eine vom Anbieter autorisierte Fachfirma vorgenommen werden. Jede eigenmächtige Veränderung oder Reparatur führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche und kann Schadensersatzansprüche des Anbieters nach sich ziehen.
(4) Der Standort des Produktes darf nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Anbieter geändert werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Standort der Geräte zu überprüfen und die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen sicherzustellen.
(5) Der Kunde hat das Produkt pfleglich zu behandeln, vor mechanischer Beschädigung zu schützen und an einem geeigneten Standort zu betreiben.
(6) Bei Verdacht auf unsachgemäße Nutzung ist der Anbieter berechtigt, den Betrieb des Produktes vorübergehend zu untersagen oder eine sofortige Überprüfung zu verlangen. Der Kunde hat hierbei die volle Unterstützung zu leisten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine rasche Klärung zu ermöglichen.
(7) Bei Verlust oder Beschädigung des Produktes haftet der Kunde für den entstandenen Schaden oder den Wiederbeschaffungswert. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über den Verlust oder die Beschädigung zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
(8) Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung gehen zu Lasten des Kunden.
(9) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Produkt sauber und funktionsfähig zurückzugeben. Der Kunde haftet für alle Kosten, die durch eine notwendige Reinigung oder Reparatur entstehen.
(10)Rückgaben des Produktes außerhalb der Geschäftszeiten oder ohne vorherige Terminabsprache gelten erst mit der tatsächlichen Übernahme durch den Anbieter als wirksam. Rückgaben ohne Abstimmung erfolgen auf Risiko des Kunden und können zu zusätzlichen Kosten führen.
(11)Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Produkt nach Rückgabe gründlich zu prüfen. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör sowie übermäßige Verschmutzung können zu zusätzlichen Reinigungskosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
(12)Der Anbieter ist berechtigt, Mietgeräte durch gleichwertige oder modernisierte Modelle zu ersetzen, sofern die Funktionalität erhalten bleibt.
Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Gerätemodell besteht nicht, sofern das Ersatzgerät den gleichen technischen Standard erfüllt und die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin gewährleistet sind.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte oder vermietete Ware bei Übergabe an den Kunden frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und den vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten entspricht.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für verkaufte Ware 12 Monate ab Lieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
(3) Bei LED-Produkten können aufgrund technischer Gegebenheiten bestimmte Toleranzen auftreten. Einzelne ausgefallene, dauerhaft leuchtende oder nicht leuchtende Pixel stellen keinen Sachmangel dar, solange sie die Funktionsfähigkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen. Ein Gewährleistungsanspruch entsteht erst bei einer signifikanten Häufung von Pixelfehlern, zusammenhängenden fehlerhaften Bereichen oder einer deutlichen Beeinträchtigungder Bildqualitätausüblicher Betrachtungsdistanz.
(4) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Der Anbieter kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h. ist sie unmöglich, wird sie verweigert oder verzögert sie sich unzumutbar, oder führt sie nicht zur Beseitigung des Mangels, so kann der Kunde nach seiner Wahl eine Minderung des Kaufpreises oder der Miete verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe der Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, erlöschen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Anbieter hat den Mangel arglistig verschwiegen.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels bestehen nur unter den in § 10 (Haftung) genannten Voraussetzungen und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(8) Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt und dadurch der Mangel verursacht wird oder die Mangelbeseitigung erheblich erschwert wird. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass die Änderungen oder Reparaturen den Mangel nicht verursacht haben und die Mangelbeseitigung nicht erheblich erschwert haben.
(9) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, mangelnde Pflege, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, natürliche Abnutzung, äußere Einflüsse oder vom Kunden zu vertretende Beschädigungen entstanden sind.
(10)Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden die durch unberechtigte Mängelrügen entstandenen Kosten, insbesondere Prüf- und Transportkosten, in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Mängelrüge erhoben hat.
(11) Die gesetzlichen Regelungen über die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bleiben unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (1) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Zusätzlich zu Absatz (1) und (2) gilt, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(4) Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(6) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den vorstehenden Absätzen gelten nicht für Ansprüche, die aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels durch den Anbieter entstanden sind, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware durch den Kunden entstanden sind. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse oder vom Kunden zu vertretende Beschädigungen entstanden sind.
(8) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 9 Versicherung für Mietgeräte
K u n d e n s i n d v e r p fl i c h t e t , d i e g e m i e t e t e n G e r ä t e d u r c h e i n e Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Inventarversicherung zu sichern. Diese Versicherung muss alle Risiken abdecken, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgeräte stehen, einschließlich Schäden, Verlust, Diebstahl und sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen. Der Kunde hat dem Anbieter auf Verlangen den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zu erbringen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Übrigen die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://www.ledwall-360.de/datenschutzerklarung
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der LEDWALL 360 GmbH, vertreten durch Jan Niklas Breuer und Marvin Kuhlmann, Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Service- Montage- und Supportleistungen in Bezug auf verkaufte oder vermietete Produkte.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bestellt bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Leistung. Diese Bestellung nimmt der Auftragnehmer durch eine Bestätigung an. Eine Bestellung kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beim Auftragnehmer aufgegeben werden.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 5 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Das Zahlungsziel beträgt 7Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 7 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) – (3) mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.